Unsere Kennzeichen

Eurokennzeichen Euro-Kennzeichen :
Beim heute üblichen Euro-Kennzeichen ist die Schrift fälschungserschwert. Daher sind jetzt auch die Buchstaben I, O, Q, B, F und G im Mittelteil freigegeben. Mit diesem Kennzeichen braucht man in allen Ländern der EU kein ovale "D"-Schild mehr.


KFZ-Kennzeichens Alte Kennzeichen :
Vorläufer des heutigen Euro-Kennzeichens. Zwischen den Buchstabengruppen findet man einen Bindestrich, ansonsten ist der Aufbau gleich.



Kennzeichen aus der ehemaligen DDR DDR-Kennzeichen :
Kennzeichen der ehemaligen deutschen "demokratischen" Republik (DDR). Diese Kennzeichen sind nicht mehr gültig.



Kurzzeitkennzeichen Kurzzeitkennzeichen :
Kennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungs- oder Prüfungsfahrten. Sie ersetzen die bisherigen roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung. Die Gültigkeit ist begrenzt auf maximal 5 Tage, der letzte Tag der Gültigkeit ist im gelben Feld angegeben (hier: 21.November 2000).


Ausfuhrkennzeichen Ausfuhrkennzeiche :
Mit dem Ausfuhrkennzeichen soll ein Fahrzeug exportiert und auf eigener Achse ins Bestimmungsland gefahren werden. Das Ende der Gültigkeitsdauer ist im roten Feld eingeprägt (hier: 21. November 2000).



Rotes Dauerkennzeichen Rote Dauerkennzeichen :
Rote Dauerkennzeichen (hier in Euro-Ausführung) gibt es nur noch für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungs- oder Prüfungsfahrten durch das Kfz-Gewerbe. Hierzu ist ein sog. "Händlernachweis" erforderlich. Diese Kennzeichen beginnen immer mit 06.


Rotes Oldtimerkennzeichen Rote Oldtimerkennzeichen :
Das Rote Kennzeichen für Oldtimer kann man alternativ zum normalen Oldtimerkennzeichen zugeteilt bekommen, sie beginnen immer mit 07.



Oldtimerkennzeichen Oldtimerkennzeichen :
Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten (daher das H am Ende), die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeug- technischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung erforderlich. Die Kfz-Steuer wird pauschal erhoben.


Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen :
Das Saisonkennzeichen gibt es für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden (z.B. Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder). Dann ist das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: März bis Oktober. Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen.


Grüneskennzeichen (Steuerbegünstigt) Grünes Kennzeichen :
Grünes Kennzeichen gibt es für Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit sind wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen. Bestimmte Fahrzeuge erhalten jedoch keine grünen Kennzeichen, auch wenn sie steuerfrei sind. Dies gilt vor allem für Behördenfahrzeuge, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse, Kleinkrafträder.

Diplomatenkennzeichen Diplomatenkennzeichen :
beginnt für Diplomaten stets mit einer Null, für sonstiges bevorrechtigtes Botschaftspersonal mit dem Kürzel der ausgebenden Verwaltung, meist B für Berlin oder BN für Bonn. Der erste Ziffernblock danach gibt das Herkunftsland an. Der zweite Ziffernblock gibt meist den Dienstgrad des Halters an (je kleiner die Zahl, desto höher der Dienstgrad).

motorradkennzeichen Motorradkennzeichen :
Motorradkennzeichen, zweizeilige Schilder (FE-Schrift oder DIN-Schrift) für Motorräder über 80 km/h. Die Breite des Nummernschildes richtet sich nach der Anzahl der Buchstaben und Zahlen. Die Abbildung zeigt die Ausführung als Normalkenzeichen, sehr stark hat sich Motorrädern das Saisonkennzeichen durchgesetzt.


Kennzeichen für Leichtkrafträder Mopetkennzeichen :
Deutlich kleinere, zweizeilige Schilder (mit kleinerer Schrift, Zeichenhöhe 49 mm in FE-Schrift oder DIN-Schrift) z.B. für Leichtkrafträder/Motorroller (bis 80 km/h) und bestimmte Zugmaschinen. Solche Kennzeichen werden in Ausnahmefällen auch für Import-Pkw genehmigt, an denen ein Standardkennzeichen nicht oder nur sehr schwer angebracht werden kann. Die Abbildung zeigt die Ausführung als Saisonkennzeichen.

Versicherungskennzeichen Mofakennzeichen :
Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Kleinkrafträder (auch Roller) und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle dient als Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung. Dieses Kennzeichen wird nicht durch die Zulassungsstellen, sondern durch die Versicherungen ausgegeben und muss jährlich erneuert werden. Es gilt 12 Monate jeweils vom 1.März bis 28/29. Februar. Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr.

Quelle: Kfz-Auskunft